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GUTENBERG

KLEINSEMMERING 96
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Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Zusätzlich Dienstag: 15:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag: Geschlossen

Grunddienstbarkeit

Sinnverwandter Begriff: Real- oder Prädialservitut

Die Dienstbarkeit an einer Liegenschaft wird Grunddienstbarkeit genannt und dient der besseren Nutzung des begünstigten Grundstücks. Das Recht steht der Eigentümerin/dem Eigentümer der begünstigten Liegenschaft zu.

Beispiel

  • Felddienstbarkeit oder Wegerecht

Hierbei hat eine bestimmte Grundeigentümerin/ein bestimmter Grundeigentümer das Recht, fremde Grundstücke zu überqueren, Vieh darüber zu treiben oder mit einem Fuhrwerk darüber zu fahren.

  • Weiderecht
Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion