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GUTENBERG

KLEINSEMMERING 96
8160 Gutenberg
M: gde@gutenberg.gv.at
T: +43 3172 71 00

ÖFFNUNGSZEITEN GEMEINDEAMT:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Zusätzlich Dienstag: 15:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag: Geschlossen

Adressänderung

Vorschläge der neuen Adressen

Informationen zur Adressänderung

Viele Gemeindebürger*innen fragen sich, wieso es zu einer Änderung des Adresssystems kommen wird. Dazu gab es eine Umfrage, in welcher der Großteil der Bürger*innen für die Adressänderung gestimmt hat. Folglich werden die Hauptfaktoren dafür genannt:

  • Das Adresssystem ist historisch gewachsen.
  • Da die Hausnummernvergabe bis jetzt nach Zeitpunkt des Bauvorhabens erfolgte, liegt beispielsweise Nr.15 neben Nr. 300.
  • Es gibt 2 verschiedene Postleitzahlen.
  • Es gibt nur die Adressen der Katastralgemeinden, keine Ortsgebiete.
  • Es gibt keinen Ortsteil „Gutenberg“, da der Ortskern in Kleinsemmering („links“) und Garrach („rechts“) aufgeteilt ist.
  • Beim Auffinden der Adressen kann es zu Problemen für Einsatzfahrzeuge und Dienstleister*innen kommen.

 

Das Ziel der Adressänderung ist die Entwicklung eines logischen Systems. Dieses soll die Auffindbarkeit der Adressen für Einsatzfahrzeuge (Rettung, Feuerwehr, Polizei) sicherstellen. Ebenso soll es die Auffindbarkeit der Adressen für Zusteller*innen, Besucher*innen und andere Nutzer*innen erleichtern. In diesem System ist es auch möglich die nächsten Jahrzehnte weiterzuarbeiten. Dafür werden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Es wird die einheitliche Postleitzahl 8164 geben.
  • Der Ortsname wird auf „Gutenberg“ geändert.
  • Entweder wird es Straßenbezeichnungen geben, oder Ortsteilbezeichnungen.

Diese Änderungen werden vom Gemeinderat gemeinsam mit der Bevölkerung unter Mithilfe von „styria vitalis“ im Rahmen von Bürgerbeteiligungen erarbeitet.

 

Fragen und Antworten:

Was erledigt die Gemeinde?

  • Die entsprechenden Straßen-/Ortsteil-Hinweisschilder werden von den Gemeindearbeitern im gesamten Ort montiert.
  • Die Gemeinde stellt Hausnummerntafel zur Verfügung, die von den Bürgern*innen abgeholt werden können.
  • Jedem/r Bürger*in wird ein kostenfreier Meldezettel (samt Kopie) von der Gemeinde zugestellt.
  • Adressumstellungen bei der Energie Steiermark und dem Verbund werden gemacht. Sollten andere Stromanbieter zuständig sein, ist eine selbstständige Mitteilung erforderlich.
  • Das Österreichische Rote Kreuz, die Polizei und die Feuerwehr werden über die neuen Adressen informiert.
  • Die Daten werden automatisch in das Zentrale Melderegister und in das Grundbuch übernommen. Datenabgleich beim Finanzamt erfolgt automatisch über das Zentrale Melderegister.
  • Verständigt werden auch: Österreichische Post, A1 Telekom Austria, Telefonbuch und Gelbe Seiten, ÖAMTC, Kindergarten, Volksschule, Kirchenbeitragsstelle, Raiffeisenbank Passail – Bankstelle Gutenberg, Rauchfangkehrer.

 

Was müssen die Bürger*innen erledigen?

  • Jeder KFZ-Zulassungsschein muss bei einer Adressänderung korrigiert werden. Wenden Sie sich bitte an die KFZ-Zulassungsstelle oder an Ihren Versicherungsberater. Mitzubringen: Zulassungsschein, Typenschein, Ausweis.
  • Bei Reisepass, Personalausweis und Führerschein ist keine Neuausstellung nötig, da in diesen Dokumenten keine Adresse angedruckt ist.
  • Für die Jagd- und Fischereikarte muss bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz die Adressumschreibung veranlasst werden. Es entstehen keine Kosten.
  • Für Waffenrechtliche Urkunden ist keine Umstellung nötig, da dies automatisch von statten geht.
  • Die neuen Adressen müssen unverzüglich bei den Arbeitgeber*innen, der Pensionsversicherung oder dem Arbeitsmarktservice bekannt gegeben werden. Der/die Dienstgeber*in ist im Anschluss verpflichtet, die Änderung an die zuständige Krankenkasse weiterzugeben. Eine Kopie des neuen Meldezettels ist mitzubringen.
  • Bekanntgabe der neuen Adresse bei: Internet- und Telefonanbieter (wenn nicht A1 Telekom), andere Banken, Kammermitgliedschaften, Studienbeihilfebehörde, GIS, andere Glaubensbekenntnisse als römisch-katholisch, Universität, Versicherungen, Wehr- und Zivildienst, Verwandte und Bekannte, Zeitschriften- und Katalogabos, registrierte Seiten und Versandhäuser im Internet, Vereinsmitgliedschaften, Grabnutzungsrechte, Jahreskarte Verkehrsbetriebe, Ärzte, Vollmachten, Bibliotheken, offene Verwaltungsverfahren

 

Was müssen Gewerbebetriebe erledigen?

  • Die Umstellung beim Gewerberegister der BH Weiz findet von Amtswegen durch die Gemeinde statt. Der neue Gewerbeschein ist kostenlos und wird Ihnen zugesandt.
  • Eine Liste mit den neuen Adressen wird zur Information bei der Wirtschaftskammer aufliegen. Die Umstellung bei der Wirtschaftskammer erfolgt anhand des zentralen Gewerberegisters.
  • Ebenfalls ist das Finanzamt und die Sozialversicherung mit einer formlosen schriftlichen Mitteilung über Ihre neue Adresse zu informieren.
  • Geben Sie den Lieferanten*innen Ihre neue Adresse bekannt. Aktualisieren Sie Ihre Kundendatei mit den neuen Adressen Ihrer Kunden.
  • Briefpapier, Kuverts, Werbeträger etc. sind vom Gewerbebetrieb eigenständig zu ändern.

 

Wie lange habe ich nach der Adressänderung Zeit, meinen Zulassungsschein zu erneuern ?

Der Zulassungsschein muss innerhalb einer Woche nach der Adressänderung erneuert werden.  

 

Wann kommt es zur Adressänderung?

  • Bis Herbst 2023 werden die neuen Adressen erarbeitet und der Endbeschluss erfolgt im Gemeinderat.
  • Im Frühjahr 2024 werden die Adressen und die Postleitzahl im gesamten Gemeindegebiet zu einem noch festzusetzenden Termin umgestellt.

 

Gibt es ein Mitspracherecht der Anwohner*innen bezüglich Ortsteile oder Straßennamen?

Gerne werden Anregungen angenommen. Für alle, die jedoch innerhalb eines bestehenden Ortsgebietes (samt Ortstafel) wohnen, wird diese Ortsgebietsbezeichnung übernommen. Jedoch können in diesem Fall die Sortierung der Hausnummern gemeinsam erarbeitet werden.

 

Gibt es künftig die Bezeichnung Stenzengreith noch?

Derzeit gibt es kein Ortsgebiet mit der Bezeichnung „Stenzengreith“. Bei den Terminen der Bürgerbeteiligungen werden für all jene, die außerhalb von bestehenden Ortsgebieten wohnen, die neuen Adressnamen erarbeitet. Selbstverständlich kann diese neue Adresse auch „Stenzengreith“ heißen.

 

Kann ich für mich allein eine Adressbezeichnung aussuchen?

Damit nicht allzu viele neue Adressen entstehen, sollten zumindest mehrere Nachbarn nebeneinander dieselbe Adressbezeichnung haben. Ein in sich abgeschlossener Bereich sollte sich intern besprechen und entsprechende Namensvorschläge einbringen.

 

Was ist nun schon fix beschlossen und was ist noch veränderbar?

  • Die eigentliche Adresse (=Anschrift) ist noch veränderbar.
  • Die PLZ-Änderung wird voraussichtlich im Gemeinderat beschlossen.
  • Die Änderung des Gemeindenamens wurde bereits im Gemeinderat beschlossen.

 

Wird es einen Postpartner geben?

Es ist geplant, dass es einen Postpartner geben wird, jedoch müssen die Räumlichkeiten dafür noch besprochen werden.

 

Wird es einen Nachsendeauftrag der Post geben?

Nachsendeaufträge müssen von Bürger*innen selbst beauftragt werden.

 

Wo wird die Post Zustellbasis sein ?

In Weiz.  

 

Bleiben die Hausnummern ?

Nein, wenn möglich werden die Häuser vom Zentrum (nieder) beginnend in Richtung Ortsrand (hoch) aufsteigend links ungerade und rechts gerade nummeriert. Ansonsten wird es eine mit Bürger*innen vereinbarte Logik geben, die übersichtlicher ist als die aktuelle Nummerierung. Leere Bauplätze werden dabei berücksichtigt.

 

Wird es Hausnummern, Straßenbezeichnungen und Hinweisschilder geben?

Ja. Die Kosten dafür übernimmt die Gemeinde.

Einblicke in die bisherigen Bürger*innenbeteiligungen