Bauen & Wohnen

Aufschließung- und Anschlusskosten für Neubauten

Bauabgabe:
Die Bauabgabe ist einmalig zu leisten und wird von der Gemeinde Gutenberg auf Grundlage des § 15 (Stmk. BauG) gleichzeitig mit der Erteilung der Baubewilligung vorgeschrieben und eingehoben.

Die Bauabgabe errechnet sich aus dem Produkt von Einheitssatz (derzeit € 8,72/m²) und den Bruttogeschossflächen des Objektes, wobei das Erdgeschoss zur Gänze, Kellergeschoss, Obergeschosse und Dachgeschoss je zur Hälfte berechnet werden.

Nähere Auskünfte können im Bauamt, Tel.:  +43 (3172) 7100 - 0, Fax: +43 (3172) 7100 - 5, E-Mail: gde@gutenberg.gv.at eingeholt werden.


Kanal:
Der Kanalisationsbeitrag ist einmalig zu leisten und wird von der Gemeinde Gutenberg auf Grundlage des Kanalabgabengesetzes und der geltenden Kanalabgabenordnung vorgeschrieben und eingehoben.

Die Höhe des Kanalisationsbeitrages errechnet sich aus dem Produkt von Einheitssatz (derzeit
14,50/m² inkl. 10 % MwSt.) und der Bruttogeschossfläche eines Gebäudes. Dabei sind Keller- und Dachgeschosse zur Hälfte, die übrigen Geschosse zur Gänze zu berechnen. Nebengebäude, oberirdische Garagen, Wirtschaftsgebäude, die keine Wohnung oder Betriebsstätte enthalten, werden nach der Bruttogeschossfläche des Erdgeschosses ohne Rücksicht auf die Geschossanzahl eingerechnet.

Für die Bezahlung kann aus zwei Tarifen gewählt werden.

Nähere Auskünfte können im Bauamt und bei Herrn Hasenhütl Karl  unter  der Tel.:  +43 (3172) 7100 - 0, Fax: +43 (3172) 7100 - 5, E-Mail: gde@gutenberg.gv.at eingeholt werden.

Die Festlegung der Anschlussmöglichkeit am öffentlichen Kanal sowie die Ausführung und Herstellung des Kanalanschlusses hat im Einvernehmen mit der Gemeinde Gutenberg Tel.:  +43 (3172) 7100 - 0, Fax: +43 (3172) 7100 - 5, E-Mail: gde@gutenberg.gv.at zu erfolgen. 

Die Herstellungskosten des Hausanschlusses sind vom Verpflichteten (Bauwerber) zu tragen.

Die jährliche Kanalisationsgebühr beträgt:  2,70 je m³ für die im Jahr verbrauchte Wassermenge inkl. 10 % MwSt.

Für Anschlüsse an das Kanalnetz der ehemaligen Gemeinde Stenzengreith (Bereich Hammersberg ,Breitenfeld) gelten folgende Kosten:

Anschlusskosten € 3.750,00 inkl. Mwst.

Grundgebühr € 32,27 inkl. Mwst.

Personengebühr: € 38,72 inkl. Mwst.


Die Vorschreibung erfolgt vierteljährlich durch die Gemeinde Gutenberg.
Nähere Auskünfte können im Gemeindeamt unter  der Tel.:  +43 (3172) 7100- 0, Fax: +43 (3172) 7100- 5, E-Mail: gde@gutenberg.gv.at eingeholt werden.


Wasser:
Die Anschlusskosten werden von der Gemeinde Gutenberg vorgeschrieben und eingehoben. Die derzeitige Anschlussgebühr pro Objekt beträgt  4.840,00 inkl. Mwst.

Die Ausführung und Herstellung des Wasserleitungsanschlusses hat im Einvernehmen mit der Gemeinde Gutenberg, Tel.:  +43 (3172) 7100- 0, Fax: +43 (3172) 7100- 5, E-Mail: gde@gutenberg.gv.at zu erfolgen.
Der Wasserlieferungspreis beträgt:  1,80 inkl.10% Mwst. je m³ verbrauchte Wassermenge und einer jährlichen Zählermiete von 28,00 inkl. 10 % MwSt.. Seit 1.1.2018 gilt eine Mindestverbrauchsgebühr für 50m³.

Ein Formular zum Antrag einer Wasserversorgungsanlage finden Sie auf unserer Seite unter dem Reiter "Formulare".


Strom:
Die Kosten für die Errichtung der Anschlussanlage richten sich nach der örtlichen Lage und der benötigten elektrischen Leistungsbereitstellung des Projektes und werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

Für Informationen steht Ihnen die PW Stromversorgungsgesellschaft m.b.H. unter der nachstehenden Adresse zur Verfügung:
Werksweg 90, A-8160 Weiz
Telefon Nr.: +43 (3172) 5555-0
Fax Nr.: +43 (3172) 5555-20609
E-Mail: pichlerwerke@e-steiermark.com
Homepage: www.e-steiermark.com


Telefon:
Die Grabarbeiten, Kabelverlegung und Wiederherstellungskosten sind vom Anschlusswerber zu tragen.

Für Informationen steht Ihnen die Telekom Austria AG, Tel.: 0800 100 100 zur Verfügung.


Landschaftsschutz:
Das Gemeindegebiet Gutenberg liegt im Landschaftsschutzgebiet "Almenland". 


Für das Bauen im Landschaftsschutzgebiet Almenland sind folgende Behörden zuständig.

Amtssachverständige:
Baubezirksleitung Graz-Umgebung
8020 Graz, Bahnhofgürtel 77-79
Tel.: +43 (316) 877-5131
Fax: +43 (316) 877-5160
E-Mail: bblgu@stmk.gv.at

Behörden:
Bezirkshauptmannschaft Weiz/Mag. Johannes Derler
8160 Weiz, Birkfelderstraße 28
Tel.: +43 (3172) 600-0
Fax: +43(3172) 600-550
E-Mail: bhwz@stmk.gv.at

 

Zuständig:

DI Sabine Siegel

Fachteamleiterin Anlagentechnik und Baukultur
Rochusplatz 2
8230 Hartberg
Tel.: +43 (3332) 606-340
E-Mail: sabine.siegel@stmk.gv.at

Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Baubezirksleitung Graz-Umgebung

Referat Anlagentechnik und Baukultur


Hier finden Sie nachstehende Formulare zum Downloaden ...

Mitteilung gem. § 21 BauG (meldepflichtige Bauvorhaben)
Bauansuchen im vereinfachten Verfahren gem. § 20 Z 1, Z 2 a-d, Z 3 und Z 4 BauG
Bauansuchen im vereinfachten Verfahren gem. § 20 Z 2 e-k, Z 5 und Z 7 BauG
Bauansuchen gem. § 19 BauG
Abbruchansuchen gem. § 20 Z 6 BauG
Rohbauanzeige gem. § 37 Abs. 3 Stmk. BauG
Fertigstellungsanzeige gem. § 38 BauG
Fertigstellungsanzeige gem. § 38 BauG und Ansuchen um Benützungsbewilligung gem. § 38 Abs. 4 BauG
 

Leitfaden zur Baugestaltung im Almenland


Wohnbauförderungen

Genaue und aktuelle Informationen unter nachstehendem Link:

 http://www.wohnbau.steiermark.at/