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GUTENBERG

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ÖFFNUNGSZEITEN GEMEINDEAMT:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Zusätzlich Dienstag: 15:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag: Geschlossen

Mutterschutz und Wochengeld zur stillen Geburt/zu Sternenkindern

Mutterschutz

Wird ein Kind tot geboren oder stirbt es direkt nach der Geburt, darf die Arbeitnehmerin für acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden (Mutterschutz).

Handelt es sich um eine Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Kaiserschnittentbindung, erhöht sich der Zeitraum des Mutterschutzes auf zwölf Wochen.

Hat sich der Mutterschutz vor der Geburt verkürzt, etwa weil die Geburt unerwartet früh eingetreten ist, so verlängert er sich nach der Geburt im Ausmaß der Verkürzung, maximal jedoch auf 16 Wochen.

Nach einer Fehlgeburt besteht kein Anspruch auf Mutterschutz. Während der gesundheitlichen Beeinträchtigung nach einer Fehlgeburt besteht die Möglichkeit eines Krankenstandes.

Wochengeld

Für die Dauer des Mutterschutzes haben weibliche Versicherte Anspruch auf Wochengeld. Nach einer Fehlgeburt während eines Krankenstandes gebührt Entgeltfortzahlung (→ USP)bzw. gegebenenfalls Krankengeld (→ USP).

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz