Die Gemeinde saniert zurzeit noch einige Straßenabschnitte. Dabei können auch private Asphaltierungen kostengünstiger miterledigt werden. Gleichzeitig beabsichtigt der Gemeinderat, einmalig Förderungen für private Interessenten- und Gemeindschaftswege zu gewähren. Voraussetzungen für eine mögliche Förderzusage:
- Mehrere Eigentümer bzw. Servitutsberechtigte des Weges
- Bewohnte Häuser mit Hauptwohnsitz
- Sanierungen bzw. Asphaltierungen von Bestandswegen (keine Wegneuanlagen)
Die Gemeinde würde dazu eine 50% Förderung gewähren. Um das dazu notwendige Investitonsvolumen für das kommende Jahr abschätzen zu können, ist eine Antragsstellung durch Interessierte bis Mitte November 2020 im Gemeindeamt notwendig.